Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, über
die die betriebliche Alterversorgung durchgeführt wird und die im
Gegesatz zu Unterstützungskasse auf Ihre Leistungen einen
Rechtsanspruch gewährt.(§ 1b Abs. 3 BetrAVG). Bei der über eine
Pensionskasse durchgeführten betrieblichen Altersvorsorgung handelt es
sich - wie im Falle einer Unterstützungskassenzusage - um eine
mittelbare Pensionszusage, da der Arbeitgeber die Versorgungsleitungen
nicht selbst gewährt, sondern dafür einen Dritten, nämlich die
Pensionskasse, einschaltet. Hierbei kann es sich um eine betriebliche
Pensionskasse handeln, die nur für die Arbeitnehmer des
Trägerunternehmens zuständig ist, oder aber um eine betriebliche
Altersvorsorgung für die Arbeitnehmer mehrerer Trägerunternehmen
durchgeführt wird.